Allgemeine Teilnahmebedingungen / Hinweise
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden, Aussteller:innen, Besucher:innen und sonstige beteiligte Personen der Veranstaltung / Plattform.
2. Gesetzeskonformes Verhalten
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sowie ggf. landes- und kommunalrechtliche Vorschriften einzuhalten.
3. Verbotene Gegenstände und Inhalte
Der Verkauf, die Präsentation, Weitergabe oder Bewerbung folgender Waren und Inhalte ist ausnahmslos untersagt:
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Waffen und Munition aller Art (inkl. Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Anscheinswaffen, Waffenteile)
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Explosivstoffe, Feuerwerkskörper (außer mit behördlicher Genehmigung)
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Illegale oder verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz, Sprengstoffgesetz oder Strafgesetzbuch
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Betäubungsmittel, Drogen sowie nicht zugelassene Arzneimittel
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Jugendgefährdende Inhalte oder Waren (z. B. extrem pornografisch, gewaltverherrlichend)
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Verfassungsfeindliche, extremistische oder volksverhetzende Inhalte
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Gefälschte Markenware, Raubkopien oder urheberrechtsverletzende Produkte
4. Jugendschutz
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten. Alkohol, Tabakwaren oder andere altersbeschränkte Produkte dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden.
5. Gewerbliche Tätigkeit
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Gewerblicher Verkauf ist nur mit gültiger Gewerbeanmeldung erlaubt.
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Erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Konzessionen sind auf Verlangen vorzulegen.
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Steuer- und abgabenrechtliche Pflichten liegen vollständig bei den Teilnehmenden.
6. Sicherheit und Ordnung
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Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
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Gefährdendes, belästigendes oder aggressives Verhalten ist untersagt.
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Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
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Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum
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Personen- oder Sachschäden, soweit gesetzlich zulässig
8. Ausschluss von der Teilnahme
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Vorschriften kann der Veranstalter Teilnehmende ohne Anspruch auf Erstattung von der Veranstaltung ausschließen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Ergänzende behördliche und gesetzliche Hinweise
1. Waffen und Munition
Der Verkauf, die Abgabe, das Anbieten, das Mitführen oder die Präsentation von Waffen und Munition ist untersagt.
Rechtsgrundlagen:
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§ 1 Abs. 2 WaffG – Begriffsbestimmung Waffen und Munition
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§ 2 Abs. 3 WaffG – Verbotene Waffen
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§ 52 WaffG – Strafvorschriften
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§ 53 WaffG – Ordnungswidrigkeiten
➡ Auch Dekowaffen, Anscheinswaffen, Waffenteile und Munition fallen unter das Verbot, sofern keine ausdrückliche behördliche Genehmigung vorliegt.
2. Explosivstoffe und Pyrotechnik
Der Umgang, Verkauf oder das Abbrennen von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ist verboten, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlagen:
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§ 1 SprengG – Anwendungsbereich
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§ 7 SprengG – Erlaubnispflicht
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§ 23 SprengG – Ordnungswidrigkeiten
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§ 40 SprengG – Strafvorschriften
3. Betäubungsmittel und Drogen
Der Besitz, Verkauf, die Weitergabe oder Bewerbung von Betäubungsmitteln ist untersagt.
Rechtsgrundlagen:
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§ 1 BtMG – Betäubungsmittel
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§ 29 BtMG – Strafvorschriften
4. Jugendgefährdende Waren und Inhalte
Jugendgefährdende Medien, Waren oder Darstellungen dürfen nicht angeboten oder zugänglich gemacht werden.
Rechtsgrundlagen:
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§ 4 JuSchG – Unzulässige Angebote
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§ 7 JuSchG – Abgabe von Alkohol
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§ 11 JuSchG – Film- und Spielvorführungen
5. Verfassungsfeindliche und extremistische Inhalte
Das Verwenden, Verbreiten oder Anbieten extremistischer oder verfassungsfeindlicher Inhalte und Symbole ist untersagt.
Rechtsgrundlagen:
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§ 86 StGB – Verbreiten von Propagandamitteln
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§ 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
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§ 130 StGB – Volksverhetzung
6. Gewerbliche Tätigkeit und Handel
Gewerblicher Verkauf ist nur mit ordnungsgemäßer Anmeldung zulässig.
Rechtsgrundlagen:
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§ 14 GewO – Anzeigepflicht des Gewerbes
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§ 55 GewO – Reisegewerbe
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§ 56 GewO – Verbotene Tätigkeiten im Reisegewerbe
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§ 146 GewO – Ordnungswidrigkeiten
➡ Der Veranstalter kann Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte oder Sondergenehmigungen verlangen.
7. Marken-, Urheber- und Produktrecht
Der Verkauf von gefälschten, rechtswidrig hergestellten oder urheberrechtsverletzenden Waren ist untersagt.
Rechtsgrundlagen:
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§ 106 UrhG – Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
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§ 143 MarkenG – Strafvorschriften
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§ 146 MarkenG – Ordnungswidrigkeiten
8. Lebensmittel und Getränke
Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur unter Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zulässig.
Rechtsgrundlagen:
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Art. 14 VO (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelsicherheit
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§ 43 IfSG – Belehrungspflicht
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§ 60 LFGB – Ordnungswidrigkeiten
9. Hausrecht und Ausschluss
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Teilnahmebedingungen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
Rechtsgrundlage:
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§ 903 BGB – Befugnisse des Eigentümers
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§ 858 BGB – Verbotene Eigenmacht
10. Haftung und Eigenverantwortung
Teilnehmende haften selbst für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.